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Elternbeiträge für die Betreuung im ITBA

Das Amt Brück informiert:

Liebe Eltern,

in der Gemeindevertretung der Gemeinde Borkheide werden derzeit neue Elternbeiträge für die Betreuung im Integrierten Tagesbetreuungsangebot an der Hans-Grade-Grundschule (ITBA) diskutiert. Die noch gültige Elternbeitragstabelle ist mittlerweile 20 Jahre alt. Daher bedürfen die Satzung und die dazugehörige Elternbeitragstabelle einer Überarbeitung.

Anscheinend schauen viele Eltern dabei nur auf die eingereichte Elternbeitragstabelle, jedoch nicht auf die Erläuterungen der Amtsverwaltung in der veröffentlichten Beschlussvorlage. Daher möchte ich Ihnen auf diesem Weg noch einmal wichtige Informationen hierzu mit auf den Weg geben:

Das Land Brandenburg beschloss am 16.12.2022 die geplante Elternbeitragsentlastung im Rahmen des Brandenburg-Pakets, welches weiterhin ihre Gültigkeit behält.  Dadurch werden folgende Elternbeitragsgrenzen festgelegt, welche die neue Elternbeitragskalkulation demenstprechend teilweise überlagert. 

§ 51 Abs. 4 KitaG: Jahreseinkommen = netto Haushaltseinkommen

“Für Kinder im Grundschulalter dürfen bis zu einem jährlichen Einkommen gemäß § 2a von 55 000 Euro folgende sozialverträgliche Elternbeitragsgrenzen für die Elternbeiträge monatlich nicht überschritten werden (Höchstbeiträge Hort/ITBA):
Jahreseinkommen bis 35 000 Euro:   0 Euro
Jahreseinkommen bis 40 000 Euro: 40 Euro
Jahreseinkommen bis 45 000 Euro: 45 Euro
Jahreseinkommen bis 50 000 Euro: 55 Euro
Jahreseinkommen bis 55 000 Euro: 70 Euro.“

Bei einem Jahreseinkommen von über 55.000,00 € sollen die Elternbeiträge nach der Elternbeitragssatzung durch den Träger festgesetzt werden.

Sowohl für die Umsetzung der neuen Elternbeitragssatzung als auch für die Umsetzung der Landesvorgaben muss durch das Amt Brück eine Einkommensüberprüfung aller Elternteile durchgeführt werden. Die Eltern wurden durch eine entsprechende Elterninformation vom 11.08.2025 bereits über die geplanten Vorhaben und Veränderungen informiert.

Für Kinder, welche aufgrund der Einkommensgrenze bis 20.000 € und gemäß § 50 Abs. 1 KitaG betragsfrei sind, erhält der Träger eine monatliche Pauschale i.H.v. 30,00 €. Des Weiteren erhält der Träger zum Ausgleich von Mindereinnahmen Pauschalen i.H.v. 30,00 € je Kind, welche unter die Einkommensgrenzen 20.000,01 € - 55.000,00 € fallen (für den Fall, dass der Elternbeitrag nach dem MBJS tatsächlich geringer ist, als nach der neuen Satzung angesetzt wird).

Für den Fall, dass die Ausgleichszahlungen in Höhe der Pauschalen nicht ausreichend sind, um die Mindereinnahmen abzudecken, kann der Träger diese über sogenannte Härtefallregelungen geltend machen.

Durch den Träger (Gemeinde Borkheide, vertreten durch das Amt Brück), ist ein Vergleich zu Gunsten der Elternbeitragspflichtigen durchzuführen. Dabei ist im Vergleich Elternbeitragsentlastung Land Brandenburg – Elternbeitragstabelle Träger/Gemeinde der für die Beitragspflichtigen günstigere Wert festzulegen (Günstigkeitsprinzip). Die Elternbeitragstabelle zeigt dabei die tatsächlichen Platzkosten auf. Der Träger kann dann die Differenz seines entgangenen Elternbeitrages gegenüber dem Land Brandenburg geltend machen (Härtefallausgleich). Dies ist ein rein verwaltungsinterner Prozess, der Sie dahingehend nicht tangiert.

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