Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie wird zweistufig in amtlichen Verfahren vollzogen: Zunächst wird in der vorbereitenden Bauleitplanung ein Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt (§§ 5–7 BauGB). In der verbindlichen Bauleitplanung werden sodann Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets aufgestellt (§§ 8–10 BauGB). Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich. Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Gemeinden zuständig (kommunale Selbstverwaltung).
Clemens Mattern
Fachbereich Bauen
Sachbearbeiter Bauleitplanung
Tel: 033844 / 62 465
Fax: 033844 / 62 119
Isabel Schwan
Fachbereich Bauen
Sachbearbeiterin Bauleitplanung
Tel: 033844 / 62 462
Fax: 033844 / 62 119
E-Mail: baurecht@amt-brueck.de
Amt Brück, Ernst-Thälmann-Straße 59, 14822 Brück