BORKHEIDE.
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Flächennutzungsplan

Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans der Gemeinde
Borkheide


Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat den Flächennutzungsplan der Gemeinde Borkheide
am 24. September 2019 (AZ: 06/19) genehmigt.
Die Erteilung dieser Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt
gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan rechtswirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan inklusive Begründung mit Umweltbericht, den
Landschaftsplan sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die
Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem
Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach
Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten
gewählt wurde, im Amtsgebäude des Amtes Brück, Ernst-Thälmann-Straße 59 in 14822
Brück während der Dienststunden einsehen und über deren Inhalte Auskunft verlangen.
Gemäß $ 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 des Baugesetzbuches beachtliche
    Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- . Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des $ 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der
    Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des
    Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
    wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes
    schriftlich gegenüber der Gemeinde Borkheide unter Darlegung des die Verletzung
    begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden

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