Unaufhaltsam rückt der Zeiger der Uhr in Richtung Weihnachtszeit - das zeigen ja auch bereits die Supermarktregale.
Und auch in diesem Jahr kommt der Weihnachtsmann wieder nach Borkheide und möchte die Wunschzettel der Kinder persönlich abholen.
Der Weihnachtsmann kommt und Lutze ist nicht mehr da? Ja, es war der Wunsch von Ines, dass dieses großartige Event nicht durch den Weggang von Lutze mitgeht. Also einmal alles durchrütteln und Zähne zusammenbeißen, auch wenn es immer noch nicht einfach ist.
Der Termin steht nunmehr fest. Am Samstag, dem 06.12.2025 von 16:00 - 18:00 Uhr, kommt der Weihnachtsmann auf den Marktplatz vor den Weihnachtsbaum und sammelt die Wunschzettel ein. Natürlich soll es auch wieder eine Kleinigkeit zum Naschen geben, weshalb wir die Einwohner und Firmen aufrufen, kleine Süßigkeiten zu spenden, am besten kleine verpackte Einzelteile, um die Gabentütchen schön zusammenstellen zu können.
Die Spenden können gerne bei mir im Ahornweg 9 und bei Ines Behnke, in der Friedrich-Engels-Str. 114, abgegeben werden.
Der Weihnachtsmann freut sich schon auf die kleinen und großen Borkheider. Um die Wartezeit vor Ort gut zu überbrücken, wird es wieder Tee sowie Glühwein geben und Sandra wird wieder die leckeren Quarkbällchen im Angebot haben.
Ho ho ho! Matze, im Namen von Santa Claus und dem Orga-Team
ps: Bitte die Wunschzettel mit Namen und Adresse versehen, da der Weihnachtsmann sich die Mühe macht, allen Kindern eine Antwort zukommen zu lassen. Bis zum 24.12. sollen dann alle Antworten da sein, aber ca. 90 handgeschriebene Briefe brauchen etwas Zeit.
Wie es im letzten Jahr war, könnt ihr hier im Video nochmal ansehen, ab Minute 3:50:
der Gemeinde Borkheide
am Mittwoch, den 15.10.2025, um 19:00 Uhr
im Gemeindehaus, Kirchanger 3 in Borkheide
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Anwesenheit
3. Feststellung der Tagesordnung
4. Information zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde
5. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift des öffentlichen Teils der letzten Sitzung am 10.09.2025
6. Behandlung von Anfragen der Gemeindevertreter
7. Einwohnerfragestunde
8. Beratung Antrag BSV90 auf Rasenpflege
9. Beratung zum Haushaltsentwurf 2026
10. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung am 10.09.2025
11. Behandlung von Anfragen der Gemeindevertreter
12. Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde
13. Schließung der Sitzung
Uwe Schomburg
Ausschussvorsitzender
Sauna-Saison 2025/26
Liebe Vereinsmitglieder, liebe Saunafreunde,
die Sanierung der Duschen im Waldbad ist noch nicht ganz abgeschlossen, diese sind allerdings wieder nutzbar! Daher möchten wir ab Donnerstag, den 16.10.2025 in die Sauna-Saison starten.
Hier die „Eckpunkte“:
Viele Grüße, schöne Woche
Euer Waldbad-Team
Vorstand Naturbad Borkheide e.V.
Kirchanger 14, 14822 Borkheide
der Gemeinde Borkheide
am Donnerstag, den 09.10.2025, um 18:00 Uhr
in der Grundschule (Speiseraum), Friedrich-Engels-Straße 34 in Borkheide
30. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung am 26.06.2025
31. Behandlung von Anfragen der Gemeindevertreter
32. Bh-20-119/25: Beschlussvorlage Grundstücksangelegenheit - Änderung zum Beschluss Bh-20- 85/25 Verkauf Grundstück „Am Uhlenhorst"
33. Bh-20-120/25: Beschlussvorlage Grundstücksangelegenheit - Ankauf Grundstück in der Beelitzer Straße
34. Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde
35. Schließung der Sitzung
Brück, den 29.09.2025 gez. Steffi Randig
Vorsitzende der GV
Rund 40 Kinder mit ihren Familien eröffneten am Samstag, den 20.09.2025 die 12 neu angebrachten Kinderrrechtetafeln am Spielplatz vor dem Gemeindehaus in Borkheide und am Bolzer in Borkwalde. An diesen vom Deutschen Kinderhilfswerk für Kommunen erstellten und vom Landkreis Potsdam-Mittelmark finanzierten Tafeln kann sich fortan zu 10 Kinderrechten informiert werden. Schüler/innen der Grundschule Borkheide haben gemeinsam mit der Erzieherin Juliane Schulz und der Sozialarbeiterin Julia Klos eine Radtour mit insgesamt 6 kreativen und spielerischen Stationen erarbeitet, die abgeradelt wurden. Dabei sind bestimmt viele Kilometer für die Hans-Grade-Grundschule zu Stande gekommen!
Den Abschluss gab es im Gemeindesaal Borkwalde: DJ Tim und DJ Feddy machten die Beats für die Kinderdisco, Juliane Klos hatte Rollstühle und Krücken besorgt, um sich in die Perspektiven von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen hinein versetzen zu können und ganz viel Informationsmaterial zur Verfügung gestellt. Auch das Familienzentrum und der Förderverein der Kita Eichhörnchen haben die Vielfalt des Angebots durch Spiele und weitere Aktionen bereichert.
Vielen Dank an alle Unterstützer/innen! Es war ein gelungener Nachmittag zu einem wichtigen Thema. Wir hoffen, dass die Tafeln in beiden Orten rege genutzt werden.
Uta Meyer, für die Gemeindevertretung Borkwalde
am Donnerstag, den 25.09.2025, um 19:00 Uhr
in der Grundschule (Speiseraum), Friedrich-Engels-Straße 34
in Borkheide
Brück, den 15.09.2025
gez. Ines Renner,
Ausschussvorsitzende
Liebe Eltern,
in der Gemeindevertretung der Gemeinde Borkheide werden derzeit neue Elternbeiträge für die Betreuung im Integrierten Tagesbetreuungsangebot an der Hans-Grade-Grundschule (ITBA) diskutiert. Die noch gültige Elternbeitragstabelle ist mittlerweile 20 Jahre alt. Daher bedürfen die Satzung und die dazugehörige Elternbeitragstabelle einer Überarbeitung.
Anscheinend schauen viele Eltern dabei nur auf die eingereichte Elternbeitragstabelle, jedoch nicht auf die Erläuterungen der Amtsverwaltung in der veröffentlichten Beschlussvorlage. Daher möchte ich Ihnen auf diesem Weg noch einmal wichtige Informationen hierzu mit auf den Weg geben:
Das Land Brandenburg beschloss am 16.12.2022 die geplante Elternbeitragsentlastung im Rahmen des Brandenburg-Pakets, welches weiterhin ihre Gültigkeit behält. Dadurch werden folgende Elternbeitragsgrenzen festgelegt, welche die neue Elternbeitragskalkulation demenstprechend teilweise überlagert.
§ 51 Abs. 4 KitaG: Jahreseinkommen = netto Haushaltseinkommen
“Für Kinder im Grundschulalter dürfen bis zu einem jährlichen Einkommen gemäß § 2a von 55 000 Euro folgende sozialverträgliche Elternbeitragsgrenzen für die Elternbeiträge monatlich nicht überschritten werden (Höchstbeiträge Hort/ITBA):
Jahreseinkommen bis 35 000 Euro: 0 Euro
Jahreseinkommen bis 40 000 Euro: 40 Euro
Jahreseinkommen bis 45 000 Euro: 45 Euro
Jahreseinkommen bis 50 000 Euro: 55 Euro
Jahreseinkommen bis 55 000 Euro: 70 Euro.“
Bei einem Jahreseinkommen von über 55.000,00 € sollen die Elternbeiträge nach der Elternbeitragssatzung durch den Träger festgesetzt werden.
Sowohl für die Umsetzung der neuen Elternbeitragssatzung als auch für die Umsetzung der Landesvorgaben muss durch das Amt Brück eine Einkommensüberprüfung aller Elternteile durchgeführt werden. Die Eltern wurden durch eine entsprechende Elterninformation vom 11.08.2025 bereits über die geplanten Vorhaben und Veränderungen informiert.
Für Kinder, welche aufgrund der Einkommensgrenze bis 20.000 € und gemäß § 50 Abs. 1 KitaG betragsfrei sind, erhält der Träger eine monatliche Pauschale i.H.v. 30,00 €. Des Weiteren erhält der Träger zum Ausgleich von Mindereinnahmen Pauschalen i.H.v. 30,00 € je Kind, welche unter die Einkommensgrenzen 20.000,01 € - 55.000,00 € fallen (für den Fall, dass der Elternbeitrag nach dem MBJS tatsächlich geringer ist, als nach der neuen Satzung angesetzt wird).
Für den Fall, dass die Ausgleichszahlungen in Höhe der Pauschalen nicht ausreichend sind, um die Mindereinnahmen abzudecken, kann der Träger diese über sogenannte Härtefallregelungen geltend machen.
Durch den Träger (Gemeinde Borkheide, vertreten durch das Amt Brück), ist ein Vergleich zu Gunsten der Elternbeitragspflichtigen durchzuführen. Dabei ist im Vergleich Elternbeitragsentlastung Land Brandenburg – Elternbeitragstabelle Träger/Gemeinde der für die Beitragspflichtigen günstigere Wert festzulegen (Günstigkeitsprinzip). Die Elternbeitragstabelle zeigt dabei die tatsächlichen Platzkosten auf. Der Träger kann dann die Differenz seines entgangenen Elternbeitrages gegenüber dem Land Brandenburg geltend machen (Härtefallausgleich). Dies ist ein rein verwaltungsinterner Prozess, der Sie dahingehend nicht tangiert.
am Dienstag, den 16.09.2025
um 19:00 Uhr
im Gemeindehaus, Kirchanger 3, Borkheide
Brück, den 04.09.2025
gez. Ronny Vietze,
Ausschussvorsitzender
am Mittwoch, den 10.09.2025
um 19:00 Uhr
im Gemeindehaus
Brück, den 01.09.2025
gez. Uwe Schomburg,
Ausschussvorsitzender
Am bundesweiten Warntag 2025 testen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam alle Warnmittel – darunter Sirenen, Warn-Apps wie NINA, Cell Broadcast, Lautsprecherwagen und mehr.
Die Bevölkerung im Ernstfall schnell und zuverlässig warnen.
Um 11:00 Uhr ertönen Probealarme
Du bekommst eine Warnmeldung aufs Handy
Keine Panik – es ist nur ein Test!
Tipp: Prüfe jetzt, ob dein Handy Cell Broadcast unterstützt und installiere eine Warn-App, z. B. NINA oder Katwarn.
Quelle: Amt Brück
Warntag2025 #Warnung #Katastrophenschutz #Sicherheit #CellBroadcast #NINAApp #Zivilschutz