Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat den Flächennutzungsplan der Gemeinde Borkheide
am 24. September 2019 (AZ: 06/19) genehmigt.
Die Erteilung dieser Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt
gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan rechtswirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan inklusive Begründung mit Umweltbericht, den
Landschaftsplan sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die
Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem
Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach
Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten
gewählt wurde, im Amtsgebäude des Amtes Brück, Ernst-Thälmann-Straße 59 in 14822
Brück während der Dienststunden einsehen und über deren Inhalte Auskunft verlangen.
Gemäß $ 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: